Arbeitssicherheit

Sicherheit und Komfort während der Arbeit – Priwitzer Gesunde Schuhe bietet Ihnen Versorgungen rund um Sicherheitsschuhe.

Sicherheitsschuhe für Ihre individuellen Anforderungen

Neben Sicherheitsschuhen bekannter Hersteller wie Elten bieten wir Ihnen auch individuell auf Ihre Anforderungen angepasste Sicherheitsschuhe.

Je nach Gefahrengrad beim Arbeiten unterscheidet man zwischen Sicherheitsschuhen, Schutzschuhen oder Berufsschuhen – und alle müssen die sicherheitstechnischen Anforderungen erfüllen:
Sicherheitsschuhe sowie Schutzschuhe müssen mindestens mit Zehenkappen ausgestattet werden. Berufsschuhe müssen nicht mit Zehenkappen ausgestattet sein, jedoch mindestens mit einem schützenden Bestandteil gegen schwere Krafteinwirkung auf den Fuß.
Diese Schuhe können Sandalen, Halbschuhe oder auch Stiefel sein.

Bei Fragen oder Anliegen sind wir gerne für Sie da. Um Wartezeiten zu minimieren und Anrufe auf dringende Angelegenheiten zu fokussieren, bitten wir Sie, uns vorzugsweise per E-Mail unter info@priwitzer.gmbh zu kontaktieren. Wir danken für Ihr Verständnis und freuen uns darauf, Ihnen schnellstmöglich zu helfen.

Sicherheitsschuhe nach Maß

Unsere Arbeitssicherheitsschuhe nach Maß werden nicht nur den individuellen Fußstrukturen und Bedürfnissen gerecht, sondern auch den spezifischen Anforderungen Ihres Tätigkeitsbereiches. Ob auf der Baustelle, in der Industrie oder in anderen anspruchsvollen Umgebungen – unsere maßgeschneiderten Schuhe bieten den erforderlichen Schutz vor Verletzungen, Ermüdung und langfristigen orthopädischen Problemen.

Bitte beachten Sie dass Arbeitssicherheitsschuhe nach Maß keine Leistung der Krankenkasse ist!

In vielen Fällen sind Arbeitssicherheitsschuhe nach Maß als individuelle Gesundheitsleistung einzustufen und fallen daher nicht automatisch in den Leistungsumfang der Krankenkassen. Es ist ratsam, vorab zu klären, ob und in welchem Umfang eine Kostenübernahme durch den Arbeitgeber, die Rentenkasse oder andere mögliche Instanzen möglich ist. Hierbei kann es sich lohnen, im Vorfeld Rücksprache mit dem Arbeitgeber zu halten, um mögliche finanzielle Unterstützung oder Kostenübernahmen zu besprechen.

Neben bereits vorgefertigten Sicherheitsschuhen für die häufigsten orthopädischen Problemstellen bieten wir Ihnen diverse orthopädische Anpassungen an. Dazu gehören:

  • Herstellung von Einlagen / Sohlen

  • Sohlenerhöhung im Ballen- oder Fersenbereich

  • Zurichtung von Innen- und Außenranderhöhungen

  • Einrichten von Ballen- oder Mittelfußrollen

Logo von Priwitzer Gesunde Schuhe

Zurichtung von Sicherheitsschuhen

Seit dem Jahr 2007 ist die individuelle Zurichtung von Sicherheitsschuhen in der DGUV Regel 112-191 eindeutig vorgegeben.

Die Regel bestimmt, dass die relevanten Merkmale bei Veränderungen an einem Sicherheitsschuh nicht vernachlässigt werden dürfen.
Diese grundsätzlichen Merkmale, die nach EN ISO 20345 bestimmt sind, müssen eingehalten werden:

  • Rutschhemmung
  • Durchtrittsichere Sohlen
  • Geschlossener Fersenbereich
  • Kraftstoffbeständigkeit der Sohle
  • Antistatik- bzw. ESD-Fähigkeit
  • Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich

Einlagen / Sohlen

Für Arbeitssicherheitsschuhe, Sicherheitsschuhe und Schutzschuhe braucht es spezielle Sohlen.

Schon gewusst? Wenn Sie orthopädische Einlagen tragen, dürfen Sie diese nicht ohne Weiteres auch in Ihren Arbeitssicherheitsschuhen tragen. So schreibt die DGUV Regel 112-191 vor, dass die Kombination aus Schuh und Einlage den gesetzlichen Vorgaben entspricht und bestimmte Anforderungen erfüllen muss, damit die Schutzfunktion des Schuhs auch mit Einlage/Sohle erhalten bleibt. Unsere Experten beraten Sie gern und kümmern sich darum, dass Ihre maßgefertigten Einlagen in Verbindung mit Ihren Schuhen eine aufeinander abgestimmte, regelkonforme Einheit bilden. So sind Sie im Falle eines Falles optimal geschützt und können bei Bedarf auf die Leistungen der Unfallversicherung zählen.

UNTERLAGEN ZUM DOWNLOAD:

Erstversorgung durch die Deutsche Rentenversicherung
(für Arbeitssicherheitseinlage)

Downloads:

  1. Ärztlicher Befundbericht*
  2. Formular G0600*
  3. Formular G0100*
  4. Formular G0130*
  5. Formular G0133*
  6. Formular G0134*

Nachversorgung durch die Deutsche Rentenversicherung
(für Arbeitssicherheitseinlage)

Downloads:

  1. Formular G0133*
  2. Formular G0134*
  3. Formular G0135*

* Die Formulare der Deutschen Rentenversicherung stehen auf deren Website zum Download zur Verfügung.
Verantwortlich für den Inhalt ist die Deutsche Rentenversicherung.
Bitte beachte daher die Hinweise dazu hier.

Häufig gestellte Fragen zur Arbeitssicherheit

Orthopädische Sicherheitsschuhe sind Arbeitsschuhe mit Schutzfunktion, die zusätzlich an individuelle Fußprobleme angepasst werden. Sie verbinden Zehenschutz, rutschhemmende Sohlen und weitere Sicherheitsmerkmale mit orthopädischer Versorgung. Bei Priwitzer können Sicherheitsschuhe nach Maß, passende Einlagen oder Zurichtungen eingesetzt werden, wenn normale Modelle nicht ausreichend entlasten oder nicht gut passen.

Normale orthopädische Einlagen dürfen nicht ohne Prüfung in Sicherheitsschuhen getragen werden. Die Kombination aus Schuh und Einlage muss regelkonform sein, damit Schutzfunktion, Passform und Zulassung erhalten bleiben. Entscheidend ist, dass Einlage und Sicherheitsschuh gemeinsam geprüft und aufeinander abgestimmt werden.

Die DGUV Regel 112-191 legt fest, wie Sicherheitsschuhe orthopädisch angepasst werden dürfen, ohne ihre Schutzwirkung zu verlieren. Sie betrifft unter anderem Einlagen, Sohlenveränderungen und Zurichtungen. Wichtige Merkmale wie Rutschhemmung, Durchtrittschutz, Antistatik, Fersenstabilität und Energieaufnahme müssen auch nach der Anpassung erhalten bleiben.

Sicherheitsschuhe nach Maß sind sinnvoll, wenn Standard-Sicherheitsschuhe wegen Fußfehlstellungen, Druckstellen, Schmerzen oder besonderen Arbeitsanforderungen nicht ausreichen. Sie eignen sich zum Beispiel für Beschäftigte auf Baustellen, in Industrie, Handwerk oder anderen Bereichen mit Fußschutzpflicht. Ziel ist eine sichere, belastbare und möglichst beschwerdearme Versorgung im Arbeitsalltag.

Bei Sicherheitsschuhen sind je nach Bedarf Einlagen, Sohlenanpassungen, Sohlenerhöhungen sowie Innen- und Außenranderhöhungen möglich. Auch Ballenrollen oder Mittelfußrollen können eingesetzt werden, wenn sie medizinisch oder funktionell sinnvoll sind. Wichtig ist, dass jede Veränderung zur Sicherheitsnorm des Schuhs passt und fachgerecht umgesetzt wird.

Sicherheitsschuhe, Schutzschuhe und Berufsschuhe unterscheiden sich vor allem durch ihre Schutzanforderungen. Sicherheitsschuhe und Schutzschuhe besitzen mindestens eine Zehenschutzkappe. Berufsschuhe benötigen keine Zehenschutzkappe, müssen aber bestimmte schützende Eigenschaften erfüllen. Welche Variante nötig ist, hängt vom Arbeitsplatz, dem Gefährdungsgrad und den betrieblichen Vorgaben ab.

Sicherheitsschuhe mit orthopädischen Einlagen werden benötigt, wenn Fußbeschwerden oder Fehlstellungen das sichere und schmerzarme Arbeiten erschweren. Die Einlagen können Druck verteilen, stabilisieren oder entlasten. Sie müssen jedoch speziell für den jeweiligen Sicherheitsschuh geeignet sein, damit die Schutzklasse und die Anforderungen der DGUV Regel 112-191 erhalten bleiben.

Arbeitssicherheitsschuhe nach Maß sind in der Regel keine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse. Eine Kostenübernahme kann je nach Situation über den Arbeitgeber, die Deutsche Rentenversicherung oder andere zuständige Kostenträger infrage kommen. Vor der Versorgung sollte geklärt werden, wer die Kosten trägt und welche Unterlagen erforderlich sind.

Die Kosten für orthopädische Sicherheitsschuhe können je nach Fall vom Arbeitgeber, der Deutschen Rentenversicherung oder einem anderen Kostenträger übernommen werden. Entscheidend sind berufliche Notwendigkeit, medizinischer Bedarf und die richtige Antragstellung. Besonders bei Arbeitssicherheitseinlagen stellt die Deutsche Rentenversicherung passende Formulare für Erst- und Nachversorgung bereit.

Für Arbeitssicherheitseinlagen werden häufig ein ärztlicher Befundbericht und Antragsformulare der Deutschen Rentenversicherung benötigt. Bei einer Erstversorgung können andere Unterlagen erforderlich sein als bei einer Nachversorgung. Sinnvoll ist, die benötigten Formulare vorab zu prüfen und die Versorgung erst nach Klärung der Kostenübernahme verbindlich zu planen.

Die Versorgung beginnt mit der Prüfung von Arbeitsplatzanforderungen, Fußsituation und vorhandenen Beschwerden. Danach wird entschieden, ob ein Standardsicherheitsschuh, eine Einlage, eine Zurichtung oder ein Maßschuh geeignet ist. Anschließend werden Schuh und Anpassung fachgerecht aufeinander abgestimmt, damit Tragekomfort und Sicherheitsfunktion im Arbeitsalltag zusammenpassen.

Angepasste Sicherheitsschuhe müssen ihre wesentlichen Schutzmerkmale auch nach einer orthopädischen Veränderung behalten. Dazu gehören Rutschhemmung, durchtrittsichere Sohle, geschlossener Fersenbereich, Kraftstoffbeständigkeit, Antistatik oder ESD-Fähigkeit und Energieaufnahme im Fersenbereich. Diese Eigenschaften sind wichtig, damit der Schuh weiterhin für den Arbeitseinsatz geeignet bleibt.

Passende Sicherheitsschuhe können Fußschmerzen und Fehlbelastungen im Arbeitsalltag deutlich reduzieren. Entscheidend sind ausreichend Platz, stabile Führung, geeignete Dämpfung und bei Bedarf orthopädische Einlagen oder Zurichtungen. Sie ersetzen keine medizinische Diagnose, können aber helfen, Druckstellen, Ermüdung und langfristige Überlastungen besser zu kontrollieren.

Sicherheitsschuhe können je nach Einsatzbereich als Sandalen, Halbschuhe oder Stiefel ausgeführt sein. Die Bauform richtet sich nach Arbeitsplatz, Schutzanforderung, Tragekomfort und individuellen Bedürfnissen. Wichtig ist nicht nur die Form, sondern die passende Schutzklasse und die Frage, ob orthopädische Anpassungen regelkonform möglich sind.

Eine Beratung zu Sicherheitsschuhen ist sinnvoll, wenn Standardmodelle drücken, Schmerzen verursachen oder orthopädische Einlagen benötigt werden. Auch vor einer Kostenübernahme oder bei besonderen Arbeitsplatzanforderungen lohnt sich eine fachliche Klärung. So lässt sich vermeiden, dass Schuh, Einlage oder Zurichtung später nicht zur Sicherheitsnorm oder zum Arbeitsalltag passen.